Das Stiftungskapital
Einmal AnStiften
Die Basis für die Down Syndrom Vorsorge Stiftung bildet das Stiftungsgeschäft.
In diesem erklärt der Stifter seinen Willen, seiner Stiftung einen Vermögensbetrag zukommen zu lassen.
Die Down Syndrom Vorsorge Stiftung muss laut Satzung und Steuergesetz den zugestifteten Betrag sofort ihrem Grundstockvermögen zuführen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird dieses Grundstockvermögen langfristig angelegt.
Die Erträge werden einerseits für die Vorsorgeleistungen des Stifters sowie seiner Familie verwendet und zum anderen für die gewünschten gemeinnützigen Zwecke.
Die ZuStiftung
Bereits ab einem Betrag von 50,00 € monatlich besteht die Möglichkeit, für sich selbst und die kommenden Generationen eine Vorsorge sicherzustellen.
Nach der Erstdotation sind weitere Zustiftungen in das bestehende Grundstockvermögen jederzeit und in jeder Höhe möglich.
Die Zustiftungen können individuell an Ihre Lebenssituation angepasst werden.
Erstellen Sie sich Ihr persönliches Altersvorsorgekonto.
Formular Gründung [229 KB]



