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Deutsche Down Syndrom Stiftung

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Sie sind hier:  >> Die StifterRente  >> Das StiftungsPrinzip 


Die Highlights


 

Gründung der eigenen Stiftung

  • eigener Name, "Maria Muster Stiftung"
  • eigene Rechtsform, "nicht gemeinnützige Familien-Stiftng"
  • eigene Steuernummer, Anerkennung durch das Finanzamt

 

 

Wahl der Gestaltungsmöglichkeiten

  • Vorstand erweiterbar
  • Liquidationsmöglichkeit
  • Insolvenzschutz, Schutz vor fremden Zugriffen

 

 

Wahl der Vorsorgemöglichkeiten

  • GenerationenVorsorge
  • VitaRiskVorsorge
  • Kinder/EnkelVorsorge
  • NachsorgePlan, immer und für alle Generationen inklusive

 

 

Einzahlung des Stiftungskapitals

  • monatlich, jährlich, einmalig
  • schon ab 50 Euro monatlich
  • keine feste Vertragslaufzeit
  • keine Einzahlungspflicht
  • weitere Einzahlungen jederzeit in jeder Höhe möglich

 

 

Versorgung & Gemeinwohl

  • EigenVersorgung durch StifterRente und NachsorgePlan
  • Gemeinwohl durch jäährliche Förderung gemeinnütziger Projekte
  • nachhaltig
  • individuell
  • jährlich wählbar

 

Lebenswerk

  • StifterRente und soziales Engagement
  • Versorgungssicherheit für drei Generationen
  • einzigartige Flexibilität
  • wirkt über den Tod hinaus
  • Vermögenssicherung
  • Erbschaftsplanung/Nachfolgeplanung

 




einfach. individuell. konsequent.

 

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