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Die VorsorgeMöglichkeiten der Stifterrente


Der Stifter sowie seine Kinder- und Enkelgeneration sollen von der Stiftung eine StifterRente erhalten.
Die Lebenssituation in der die StifterRente gewährt wird, wählt der Zustifter wie folgt:

 

GenerationenVorsorge

Der Stifter soll ab dessen 60. Lebensjahr die lebenslange StifterRente erhalten.
Danach folgende Begünstigte:

 

  • Ehepartner
  • Kinder
  • Enkelkinder

 


 

VitaRiskVorsorge

Der Stifter soll ab dessen 60. Lebensjahr die lebenslange StifterRente erhalten.
Zusätzlich bei folgender Voraussetzung:

 

  • Pflegebedürftigkeit. Wird der Stifter oder sein Ehepartner nachweislich ein Pflegefall nach mindestens Pflegestufe Eins.
  • Berufsunfähigkeit. Wird der Stifter oder sein Ehepartner nachweislich mindestens zu 50% berufsunfähig.
  • Schwere Krankheiten. Erkrankt der Stifter oder sein Ehepartner nachweislich dauerhaft an einer schweren Krankheit.
  • Handicap/Behinderung. Erhält der Stifter oder sein Ehepartner nachweislich einen Behinderungsgrad von mindestens 30%.

 


 

Kinder / EnkelVorsorge

Das Kind / Enkelkind des Stifters soll die StifterRente erhalten.

 

  • während der Zeit der Berufsausbildung/Studiums
  • Zusätzlich lebenslang ab dessen 60. Lebensjahr

 


Sichern Sie Ihrem Kind oder Enkel die Zukunft.
Die Absicherung der Zukunft Ihrer Kinder spielt eine zunehmend stärker werdende Rolle, sollen Ihre Kinder in späteren Jahren nicht zu den Unterpriviligierten gehören.

Schaffen Sie ein finanzielles Polster für die zukünftigen Kosten wie Ausbildung, Studium und Altersvorsorge.
Ist es erst einmal soweit, dass entsprechende Kosten anstehen, stehen zunehmend viele junge Leute und ihre Eltern dabei vor dem Problem, die notwendigen finanziellen Mittel nicht bereitstellen zu können.

Die Kinder-/EnkelVorsorge kann später vom Kind übernommen werden. So sorgen Sie bereits heute für die Zukunft Ihrer Kinder oder Enkelkinder vor und machen diesen das Leben später leichter.
Durch den Zinseszinseffekt werden hier selbst bei geringen monatlichen Beiträgen enorme Auszahlungen fällig.

Hier können auch Großeltern und Paten helfen, den Eltern diese zusätzliche Belastung erträglicher zu machen.

 

 

Formular Gründung [229 KB]

 

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